Geschäftsführende Gesellschafterin
gründete 1993 die Peiniger Personalberatung und steht unseren Kunden seitdem mit Ihrer Expertise in allen Bereichen der Personalarbeit zur Seite.

Unsere Wurzeln liegen im Bergischen Städtedreieck Remscheid-
Solingen-Wuppertal und der umliegenden Region!
Am 01.04.1993 wurde die Peiniger Personalberatung und -betreuung gegründet und am 23.07.1996 die Personal GmbH, die 1997 in die Peiniger Personalberatung GmbH umfirmiert wurde. Geschäftsführende Gesellschafterin ist Anke-Andrea Peiniger. die nach langjähriger Tätigkeit als Personalleiterin 1993 den Sprung in die Selbstständigkeit wagte.
Die Geschäftsidee bei der Gründung war die Personalarbeit für vorwiegend klein- und mittelständische Unternehmen, die keine eigene Personalabteilung haben. Die Idee ist sehr gut angenommen worden: Viele Unternehmen unterstützen wir mit hoher Professionalität in allen Personalangelegenheiten: von der Personalbeschaffung bis zur Konfliktberatung.


Geschäftsführende Gesellschafterin
gründete 1993 die Peiniger Personalberatung und steht unseren Kunden seitdem mit Ihrer Expertise in allen Bereichen der Personalarbeit zur Seite.

Prokurist
ist seit 2008 als Personalberater im Team und in erster Linie zuständig für das gesamte Recruiting. Ebenso betreut er Personalentwicklungsprojekte und ist ausgebildeter Coach.

begleitet uns seit 2008 als engagierte Personalfachkraft sowohl im Back-Office als auch in der externen Personalsachbearbeitung.

unterstützt unser Team als erfahrene Personalfachkauffrau.

betreut als engagierte Personalfachkraft eines unserer langjährigen Kundenunternehmen.

sorgt seit vielen Jahren mit ihren Kenntnissen als Steuerfachangestellte für Ordnung in unseren Finanzen.
Wir handeln nach Moral und Ethik, achten die Menschen, leisten faire Dienste, gewinnen damit Kunden, motivieren unsere Mitarbeiter/innen und sichern dadurch die Zukunft unseres Unternehmens.
Wir engagieren uns ehrenamtlich in verschiedenen Institutionen und Gremien und leisten damit einen gesellschaftlichen Beitrag.
Ohne Ihr Wissen und Ihre vorherige Zustimmung in jedem Einzelfall werden Ihre Unterlagen nicht an unsere Arbeitgeberkunden weitergegeben. Weder wenn Sie sich auf eine Stelle direkt bewerben, noch wenn Sie sich initiativ beworben haben oder in unsere Datei aufgenommen sind. Es gilt absoluter Datenschutz. In der Personalberatung ist Diskretion oberstes Gebot!
Wir halten uns aus Überzeugung an die Regelen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Unsere Prozesse und deren Abläufe sind darauf ausgerichtet.
Unsere Mitarbeiter/innen werden regelmäßig in der Anwendung des AGG unterwiesen.
Änderungen: Nichts bleibt so, wie es ist. Das gilt auch für das AGG. Wir passen unsere Arbeitsweise dem jeweils aktuellen Stand des Gesetzes an.
Fragen: Wenn Sie Fragen zum AGG haben, beantworten wir Ihnen diese gerne. Senden Sie uns hierzu einfach eine Email.
Haben Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen: Nur raus damit!
Schreiben Sie stets alles auf, was Ihnen wichtig erscheint, worüber Sie noch sprechen wollen, wozu Sie noch Fragen haben, worüber Sie mehr wissen wollen etc. nicht alle Fragen können sofort beantwortet werden, aber man sollte auch keine vergessen.
Nur keine Fragen zu stellen ist dumm!
Dies scheint im Widerspruch zu Regel 1 zu stehen, aber merke: Regel 1 gilt nur im internen, Regel 4 für den externen Bereich. Die Personalbranche ist eine der sensibelsten, was den Datenschutz angeht, deswegen hat striktes Stillschweigen gegenüber Dritten absolute Priorität.
Manche sagen zwar Unordnung sei die andere Hälfte aber diese, sollten Sie dann zu Hause lassen. In der Personalarbeit ist besonders im Hinblick auf den Datenschutz eine akribische Dokumentation aller Vorgänge von entscheidender Wichtigkeit.
… ist eine Zier und in der Personalarbeit kommt man nicht weiter ohne ihr! Personalarbeit ist Peoples’ Business. In unserer Branche haben wir stets zwei Kunden, den Arbeitgeber und den Arbeitsuchenden. Unsere Dienstleistung bringt es mit sich, dass wir es mit verschiedensten menschlichen Charakteren zu tun haben, dies wiederum bedeutet, dass ein Höchstmaß an Einfühlungsvermögen erforderlich ist.
Dieser Punkt geht Hand in Hand mit Regel 6. Sollte es hier einmal Probleme welcher Art auch immer geben, tritt automatisch Regel 1 in Kraft.
Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Bewerber/innen, sondern auch für Personalberater/innen. Es ist nicht erforderlich, jeden Tag mit Schlips und Kragen oder einem teuren Kostüm zu erscheinen, aber es sollten auch nicht die alten Jeans und Turnschuhe sein. Der goldene Mittelweg ist hier gefragt (Schick aber nicht overdressed).
Das Spektrum der Personalarbeit ist sehr vielfältig. Daher ist es sehr hilfreich, stets aufmerksam und mit Interesse sein Umfeld wahrzunehmen, um Arbeitsabläufe und –zusammenhänge zu erkennen, zu verstehen und sich selbst einzubringen, womit wir wieder bei Regel 1 wären.
Sollte man einmal das Gefühl haben, es gäbe nichts zu tun, so ist man aufgefordert, sich etwas zu tun zu suchen oder man beherzigt, wie so oft, die zentrale Regel 1, denn eigentlich gibt es (bei uns) immer etwas zu tun.